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5. FSVGNov BGBl. Nr. 114/1986, Art. 2
5. Novelle zum Freiberuflich Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz
5. FSVGNov
BGBl. Nr. 114/1986, Art. 2
05. 03. 1986
01. 01. 1985

Artikel II

Art. II Abs. 2 letzter Satz der 4. Novelle zum Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 487/1984, lautet:

„Die Befreiung gemäß Abs. 1 und die Erstattung von Beiträgen sind ausgeschlossen, wenn vor ihrer Geltendmachung eine Leistung aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung gewährt worden ist und die aufgrund einer Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung gemäß § 2 des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger entrichteten Beiträge auf Bestand bzw. Umfang dieses Leistungsanspruches von Einfluß waren.“