42. In der Anlage 1 lautet die Nr. 25 wie folgt:
„25
Meniskusschäden bei Bergleuten nach mindestens dreijähriger regelmäßiger Tätigkeit unter Tag und bei anderen Personen nach mindestens dreijähriger regelmäßiger Tätigkeit in kniender oder hockender Stellung
Alle Unternehmen“