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6. B-KUVGNov BGBl. Nr. 707/1976, S. 2919, Art. I Z 16
6. Novelle zum Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
6. B-KUVGNov
BGBl. Nr. 707/1976, S. 2919, Art. I Z 16
29. 12. 1976
01. 01. 1977

16. Nach § 55 ist ein § 55a mit folgendem Wortlaut einzufügen:

„Leistungen bei Wechsel der Versicherungszuständigkeit

§ 55a. Tritt im Falle des § 55 Abs. 1 zweiter Satz während der Gewährung von Leistungen aus dem Versicherungsfall der Krankheit eine Änderung in der Versicherungszuständigkeit ein, so geht die Leistungszuständigkeit auf den versicherungszuständig gewordenen Träger der Krankenversicherung über. Hiebei sind die Leistungen vom versicherungszuständig gewordenen Träger der Krankenversicherung nach den für ihn geltenden Vorschriften weiter zu gewähren.“