61. Im § 447a Abs. 1 erster Satz wird der Ausdruck „und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern“ durch den Ausdruck „ , der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter“ ersetzt.