4. § 19 Abs. 3 lautet:
„(3) Nach dieser Bestimmung übertragene Aufgaben sind von der ITSV-GmbH für jeden Auftraggeber im Rahmen der Führung eigener Rechnungskreise getrennt voneinander abzurechnen, soweit nicht im Beschluss zur Beauftragung der ITSV-GmbH von dem bzw. den Auftraggebern eine andere Vorgangsweise vorgegeben wird (z. B. STP-Beschluss der Trägerkonferenz).“