Dokumentanzeige

7. Änd REDV 2006 avsv Nr. 152/2013, Z 4
7. Änderung der Richtlinien über die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes in der elektronischen Datenverarbeitung 2006
7. Änd REDV 2006
avsv Nr. 152/2013, Z 4
19. 12. 2013
25. 12. 2013

4. § 19 Abs. 3 lautet:

„(3) Nach dieser Bestimmung übertragene Aufgaben sind von der ITSV-GmbH für jeden Auftraggeber im Rahmen der Führung eigener Rechnungskreise getrennt voneinander abzurechnen, soweit nicht im Beschluss zur Beauftragung der ITSV-GmbH von dem bzw. den Auftraggebern eine andere Vorgangsweise vorgegeben wird (z. B. STP-Beschluss der Trägerkonferenz).“