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7. Änd REDV 2006 avsv Nr. 152/2013, Z 7
7. Änderung der Richtlinien über die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes in der elektronischen Datenverarbeitung 2006
7. Änd REDV 2006
avsv Nr. 152/2013, Z 7
19. 12. 2013
25. 12. 2013

7. § 24 Abs. 5 lautet:

„(5) Nach dieser Bestimmung übertragene Aufgaben sind vom jeweiligen Dienstleister für jeden Auftraggeber im Rahmen der Führung eigener Rechnungskreise getrennt voneinander abzurechnen. Das Abrechnungshandbuch (§ 11 Abs. 1, § 16 Abs. 3 Z 7) hat auch Bestimmungen über die Abgeltung der Rechenzentrumsaufgaben zu umfassen.“