7. § 24 Abs. 5 lautet:
„(5) Nach dieser Bestimmung übertragene Aufgaben sind vom jeweiligen Dienstleister für jeden Auftraggeber im Rahmen der Führung eigener Rechnungskreise getrennt voneinander abzurechnen. Das Abrechnungshandbuch (§ 11 Abs. 1, § 16 Abs. 3 Z 7) hat auch Bestimmungen über die Abgeltung der Rechenzentrumsaufgaben zu umfassen.“