39. b) Im § 154 Abs. 2 sind die Ausdrücke „Das Bundesministerium“ durch die Ausdrücke „Der Bundesminister“, der Ausdruck „dieses Bundesministerium“ durch den Ausdruck „des Bundesministeriums für soziale Verwaltung“, der Ausdruck „das Bundesministerium“ durch den Ausdruck „der Bundesminister“ und der Ausdruck „dem Bundesministerium“ durch den Ausdruck „dem Bundesminister“ zu ersetzen.