6. a) Im § 6 Abs. 1 ist der Strichpunkt am Schluß der Z 1 durch einen Beistrich zu ersetzen; folgender Satzteil ist anzufügen:
„bei den in § 1 Abs. 1 Z 14 lit. a genannten Versicherten mit dem Tag der Beendigung der die Versicherung begründenden Dienstleistung;“