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9. Änd REDV 2006 avsv Nr. 127/2018, Z 15
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Novellenname:
9. Änderung der Richtlinien über die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes in der elektronischen Datenverarbeitung 2006
Novellenabkürzung:
9. Änd REDV 2006
entstanden aus (letzte Fundstelle):
avsv Nr. 127/2018, Z 15
Publikationsdatum:
03. 07. 2018
In Kraft mit Beginn des:
04. 07. 2018
15. In § 24 Abs. 5 ist das Wort
„Dienstleister“
durch das Wort
„Auftragsverarbeiter“
zu ersetzen.
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