42. Im § 86 Abs. 3 ist der Punkt am Ende des ersten Satzes durch einen Strichpunkt zu ersetzen. Folgender Halbsatz ist anzufügen:
„diese Antragsfrist beginnt bei Waisenrentenberechtigten, die erst nach dem Eintritt des Versicherungsfalles geboren werden, mit dem Tag der Geburt.“