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Änd 120/2009 EG-WandArb-DurchfV 574/1972 ABl. L 39 Nr. 120/2009, S. 29
Änd 120/2009 EG-WandArb-DurchfV 574/1972
Änd 120/2009 EG-WandArb-DurchfV 574/1972
ABl. L 39 Nr. 120/2009, S. 29
10. 02. 2009
02. 03. 2009

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN –

 

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

 

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, insbesondere auf Artikel 122,

 

in Erwägung nachstehender Gründe:

 

(1) 

Einige Mitgliedstaaten oder ihre zuständigen Behörden haben Änderungen der Anhänge der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 beantragt.

(2) 

Diese Änderungen gehen auf Entscheidungen der betreffenden Mitgliedstaaten oder ihrer zuständigen Behörden zur Bezeichnung der Stellen zurück, die für die Durchführung der Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts zuständig sind.

(3) 

Die Durchführungsbestimmungen zu zweiseitigen Abkommen sind in Anhang 5 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 festgelegt.

(4) 

Die Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer hat eine einstimmige Stellungnahme abgegeben –

 

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: