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Änd 1231/2010 ABl. L Nr. 1231/2010, S. 1, Art. 1
V 1231/2010 zur Änderung der DurchfV (EG) Nr. 987/2009
Änd 1231/2010
ABl. L Nr. 1231/2010, S. 1, Art. 1
29. 12. 2010
11. 01. 2011

Artikel 1

Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 gelten für Drittstaatsangehörige, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter die genannten Verordnungen fallen, sowie für ihre Familienangehörigen und ihre Hinterbliebenen, wenn sie ihren rechtmäßigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben und sich in einer Lage befinden, die nicht ausschließlich einen einzigen Mitgliedstaat betrifft.