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ANSchG 1994 StF BGBl. Nr. 450/1994, S. 3843, Art. II Z 6
ArbeitnehmerInnenschutzG
ANSchG 1994 StF
BGBl. Nr. 450/1994, S. 3843, Art. II Z 6
17. 06. 1994
01. 01. 1995

6. § 343b Abs. 1 lautet:

„(1) Zwischen dem Hauptverband und der Österreichischen Ärztekammer ist ein für die Vertragsparteien verbindlicher Gesamtvertrag abzuschließen, der für die arbeitsmedizinische Betreuung gemäß § 172 Abs. 1 die Tätigkeiten und die Vergütung der freiberuflich tätigen Ärzte regelt; dieser Gesamtvertrag bedarf der Zustimmung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt sowie der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen.“