43. Im § 36 Abs. 3 entfällt der Ausdruck „ , ferner die nach § 4 Abs. 3 den Dienstnehmern gleichgestellten vollversicherten selbständig Erwerbstätigen, mit Ausnahme der Markthelfer und der im Abs. 1 Z 3 bezeichneten Gepäckträger,“ sowie der zweite Satz.