Dokumentanzeige

ASRÄG 1997 BGBl. I Nr. 139/1997, Z 26a
Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 (21. Novelle zum BSVG)
ASRÄG 1997
BGBl. I Nr. 139/1997, Z 26a
29. 12. 1997
01. 01. 1998

26a. § 31 Abs. 1 lautet:

„(1) Der Bund leistet zur Krankenversicherung nach diesem Bundesgesetz für das Geschäftsjahr 1998 einen Beitrag in der Höhe von 649 Millionen Schilling. Der Beitrag des Bundes für jedes weitere Geschäftsjahr ist so festzustellen, daß der jeweils für das vorangegangene Geschäftsjahr geltende Beitrag mit dem jeweils für das Geschäftsjahr festgesetzten Anpassungsfaktor (§ 45) zu vervielfachen ist. Der sich hienach ergebende Betrag ist auf volle tausend Schilling zu runden.“