Dokumentanzeige

AmbGebNov BGBl. I Nr. 35/2001, S. 616, Art. 2 Z 1
Ambulanzgebühren-Novelle
AmbGebNov
BGBl. I Nr. 35/2001, S. 616, Art. 2 Z 1
18. 04. 2001
19. 04. 2001

1. Im § 86 Abs. 1 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

„Für ambulante Leistungen, die durch Zahlungen der Landesfonds abgegolten werden, ist der Kostenanteil in der Höhe von 20% von einem Pauschalbetrag zu ermitteln, dessen Höhe in der Satzung bestimmt wird.“