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AmbGebNov BGBl. I Nr. 35/2001, S. 616, Art. 3 Z 1
Ambulanzgebühren-Novelle
AmbGebNov
BGBl. I Nr. 35/2001, S. 616, Art. 3 Z 1
18. 04. 2001
19. 04. 2001

1. Im § 80 Abs. 2 wird nach dem ersten Satz folgender Satz angefügt:

"Für ambulante Leistungen, die durch Zahlungen der Landesfonds abgegolten werden, ist der Kostenanteil in der Höhe von 20% von einem Pauschalbetrag zu ermitteln, dessen Höhe in der Satzung bestimmt wird."