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Arbeitsmarktpaket 2009 BGBl. I Nr. 90/2009, S. 4, Art. 2 Z 1
Arbeitsmarktpaket 2009
Arbeitsmarktpaket 2009
BGBl. I Nr. 90/2009, S. 4, Art. 2 Z 1
18. 08. 2009
01. 09. 2009

1. § 2 Abs. 8 lautet:

„(8) Für Personen, die der Pflichtversicherung unterliegen und das 58. Lebensjahr vollendet haben oder das 57. Lebensjahr vor dem 1. September 2009 vollendet haben, ist der Arbeitslosenversicherungsbeitrag ab dem Beginn des auf die Erreichung des jeweiligen Lebensalters folgenden Kalendermonates aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zu tragen.“