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Arbeitsmarktpaket 2009 BGBl. I Nr. 90/2009, S. 4, Art. 3 Z 5
Arbeitsmarktpaket 2009
Arbeitsmarktpaket 2009
BGBl. I Nr. 90/2009, S. 4, Art. 3 Z 5
18. 08. 2009
01. 07. 2009

5. Im § 37b Abs. 4 und im § 37c Abs. 6 wird nach dem vierten Satz jeweils folgender Satz eingefügt:

„Unter der Voraussetzung, dass bis spätestens Ende 2010 eine Beihilfe gewährt wurde, sind Verlängerungen bis zu einer Gesamtdauer des Beihilfenbezuges von insgesamt 24 Monaten zulässig.“