1. Dem § 80a wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt hat am 16. Oktober 2000 an den beim Hauptverband eingerichteten Ausgleichsfonds der Träger der Pensionsversicherung (§ 447g) 1 000 Millionen Schilling zu überweisen.“