Teil 3 - Kompetenzaufteilung
Das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 560/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 8/2003, wird wie folgt geändert:
1. Im § 43a erster Satz wird vor dem Ausdruck „haben die Versicherten“ der Ausdruck „sowie das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“ eingefügt.