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BudgBeglG 2011 BGBl. I Nr. 111/2010, S. 152, Art. 117 Teil 1 Z 5
BudgetbegleitG 2011 - 37. Novelle
BudgBeglG 2011
BGBl. I Nr. 111/2010, S. 152, Art. 117 Teil 1 Z 5
30. 12. 2010
01. 01. 2011

5. Dem § 46 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Handelt es sich um eine erstmalige Anpassung, so ist diese erst mit Wirksamkeit ab 1. Jänner des dem Stichtag (§ 104 Abs. 2) zweitfolgenden Kalenderjahres vorzunehmen; abweichend davon ist für die erstmalige Anpassung von Hinterbliebenenpensionen, die aus einer bereits zuerkannten Leistung abgeleitet sind, der Stichtag dieser Leistung maßgebend.“