Dokumentanzeige

BundesbahnNov 2004 BGBl. I Nr. 106/2004, S. 2, Art. 3 Z 3
Bundesbahnnovelle
BundesbahnNov 2004
BGBl. I Nr. 106/2004, S. 2, Art. 3 Z 3
09. 08. 2004
01. 07. 2004

3. Dem § 26 Abs. 1 Z 4 wird folgende lit. f angefügt:

„f) 

für am 31. Dezember 2003 bei den österreichischen Bundesbahnen beschäftigte Dienstnehmer/innen, auch wenn ihre Dienstverhältnisse nach dem 31. Dezember 2003 infolge eines (auch mehrmaligen) Betriebsüberganges auf ein anderes Unternehmen übergehen oder solange sie bei einem der in Art. I des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 genannten Unternehmen oder einer Rechtsnachfolgerin eines dieser Unternehmen oder bei einem Unternehmen, das durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus einer der Gesellschaften hervorgegangen ist, beschäftigt sind;“