Dokumentanzeige

DezemberNov 238/2021 BGBl. I Nr. 238/2021, Art. 1 Z 1
Dezembernovelle 238/2021
DezemberNov 238/2021
BGBl. I Nr. 238/2021, Art. 1 Z 1
30. 12. 2021
01. 01. 2022

1. § 49 Abs. 3 Z 12 lautet:

„12. 

freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Dienstgeber an nicht in seinen Haushalt aufgenommene Dienstnehmer/innen zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt; Gutscheine gelten bis zu einem Wert von 8 Euro pro Arbeitstag nicht als Entgelt, wenn sie nur zur Konsumation von Mahlzeiten eingelöst werden können, die von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert werden; können Gutscheine zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, so gelten sie bis zu einem Wert von 2 Euro pro Arbeitstag nicht als Entgelt;“