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EPG BGBl. I Nr. 135/2009, S. 22, Art. 9 Z 2
Eingetragene PartnerschaftG
EPG
BGBl. I Nr. 135/2009, S. 22, Art. 9 Z 2
30. 12. 2009
01. 01. 2010

2. § 12 Abs. 6 lit. d lautet:

„d) 

wer, ohne in einem Dienstverhältnis zu stehen, im Betrieb des Ehegatten, der Ehegattin, des eingetragenen Partners, der eingetragenen Partnerin, des Lebensgefährten, der Lebensgefährtin, eines Elternteils oder eines Kindes tätig ist, sofern das Entgelt aus dieser Tätigkeit, würde sie von einem Dienstnehmer ausgeübt, die im § 5 Abs. 2 ASVG angeführten Beträge nicht übersteigen würde;“