4. Im § 34 wird die Wortfolge „des Ehepartners (der Ehepartnerin, des Lebensgefährten, der Lebensgefährtin)“ durch die Wortfolge „des Ehegatten, der Ehegattin, des eingetragenen Partners, der eingetragenen Partnerin, des Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin“ ersetzt.