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EPG BGBl. I Nr. 135/2009, S. 22, Art. 9 Z 5
Eingetragene PartnerschaftG
EPG
BGBl. I Nr. 135/2009, S. 22, Art. 9 Z 5
30. 12. 2009
01. 01. 2010

5. § 36 Abs. 2 zweiter Satz lautet:

„Bei der Beurteilung der Notlage sind die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des (der) Arbeitslosen selbst sowie des (der) mit dem (der) Arbeitslosen im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten, Ehegattin, eingetragenen Partners, eingetragenen Partnerin, Lebensgefährten oder Lebensgefährtin zu berücksichtigen.“