4. Im § 343 Abs. 1 letzter Satz wird der Ausdruck „Artikel 36 Abs. 2 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“ durch den Ausdruck „Artikel 29 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“ ersetzt.