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FamZeitbG BGBl. I Nr. 53/2016, S. 14, Art. 3 Z 5
FamilienzeitbonusG
FamZeitbG
BGBl. I Nr. 53/2016, S. 14, Art. 3 Z 5
08. 07. 2016
01. 03. 2017

5. § 11 Abs. 3 lit. a lautet:

„a) 

für die Zeit einer Arbeitsunterbrechung infolge Urlaubes ohne Entgeltzahlung, sofern dieser Urlaub die Dauer eines Monates nicht überschreitet und es sich dabei nicht um eine Unterbrechung der Erwerbsausübung zum Zwecke der Inanspruchnahme einer Familienzeit nach dem FamZeitbG handelt,“