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GesWAnpG BGBl. I Nr. 101/2007, S. 11, Art. 4 Z 40a
GesundheitswesenAnpassungsG - 68. Novelle
GesWAnpG
BGBl. I Nr. 101/2007, S. 11, Art. 4 Z 40a
28. 12. 2007
01. 01. 2008

40a. § 162 Abs. 1 dritter Satz lautet:

„Über die vorstehenden Fristen vor und nach der Entbindung hinaus gebührt das Wochengeld ferner für jenen Zeitraum, während dessen Dienstnehmerinnen und Bezieherinnen einer Leistung nach dem AlVG, KGG oder KBGG sowie Versicherte nach § 43 Abs. 2 KGG im Einzelfall bei Dienstnehmerinnen nach § 4 Abs. 2 auf Grund eines arbeitsinspektions- oder amtsärztlichen, bei Dienstnehmerinnen nach § 4 Abs. 4 auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses nachgewiesen wird, dass das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung oder Aufnahme einer Beschäftigung gefährdet wäre.“