20. Im § 588 Abs. 14 wird in der Z 2 der Ausdruck „und“ durch einen Beistrich ersetzt und am Ende der Z 3 der Ausdruck „und“ eingefügt; folgende Z 4 wird eingefügt:
„4.
die Entwicklungs- und Implementierungskosten für die Einrichtung der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse als Kompetenzzentrum nach § 26 Abs. 3 KBGG, soweit diese Kosten nicht nach § 38 Abs. 3 KBGG abgegolten werden,“.