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KBGG StF BGBl. Nr. 103/2001, S. 1564, Art. 3 Z 7
Kinderbetreuungsgeldgesetz
KBGG StF
BGBl. Nr. 103/2001, S. 1564, Art. 3 Z 7
07. 08. 2001
01. 01. 2002

7. § 162 Abs. 3a lautet:

„(3a) Abweichend von Abs. 3 gebührt das Wochengeld

1. 

den nach § 4 Abs. 4 Pflichtversicherten sowie den nach § 19a Abs. 6 als Pflichtversicherte geltenden Selbstversicherten in der Höhe von 6,83 € täglich;

2. 

den BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld in der Höhe des um 80% erhöhten Kinder-betreuungsgeldes.

An die Stelle des in der Z 1 genannten Betrages tritt ab 1. Jänner eines jeden Jahres der unter Bedachtnahme auf § 108 Abs. 9 mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 108f) vervielfachte Betrag.“