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KMOG BGBl. I Nr. 2/2001, Art. IX
Kapitalmarktoffensive-G
KMOG
BGBl. I Nr. 2/2001, Art. IX
05. 01. 2001
06. 01. 2001

Dem § 49 Abs. 3 Z 18 werden folgende lit. c und d angefügt:

„c) 

der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Beteiligungen am Unternehmen des Dienstgebers oder an mit diesem verbundenen Konzernunternehmen, soweit dieser Vorteil nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 einkommensteuerbefreit ist;

d) 

der Vorteil aus der Ausübung von nicht übertragbaren Optionen auf Beteiligungen am Unternehmen des Dienstgebers oder an mit diesem verbundenen Konzernunternehmen, soweit dieser Vorteil nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. c EStG 1988 einkommensteuerbefreit ist;“