3. Im § 447f Abs. 2 Z 4 wird der Punkt am Ende der lit. d durch einen Beistrich ersetzt; folgende lit. e und f werden angefügt:
„e)
für 1995 4000 Millionen Schilling, aufgewertet gemäß den Bestimmungen des Abs. 6,
f)
für 1995 1250 Millionen Schilling.“