1. Im § 1 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 Z 9 wird der Ausdruck „Wirtschaft und Arbeit“ sowie im § 3 Abs. 1 und im § 9 der Ausdruck „Arbeit und Soziales“ jeweils durch den Ausdruck „Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz“ und im § 9 überdies der Ausdruck „,hinsichtlich § 6 Abs. 2 der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie,“ durch den Ausdruck „und“ ersetzt.