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MitarbeiterBetStG 2017 BGBl. I Nr. 105/2017, S. 5, Art. 5 Z 1
MitarbeiterbeteiligungsstiftungsG 2017
MitarbeiterBetStG 2017
BGBl. I Nr. 105/2017, S. 5, Art. 5 Z 1
26. 07. 2017
01. 01. 2018

1. § 49 Abs. 3 Z 18 lit. d wird durch folgende lit. d und e ersetzt:

„d) 

der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Aktien an Arbeitgebergesellschaften nach § 4d Abs. 5 Z 1 EStG 1988 durch diese selbst oder durch eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung nach § 4d Abs. 4 EStG 1988 bis zu einem Betrag von 4 500 € jährlich, soweit dieser Vorteil nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. c EStG 1988 einkommensteuerbefreit ist;

e) 

der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten treuhändigen Verwahrung und Verwaltung von Aktien durch eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung nach § 4d Abs. 4 EStG 1988 für ihre Begünstigten;“