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NovemberNov 153/2017 BGBl. I Nr. 153/2017, S. 4, Art. 3 Z 3
Novembernovelle 153/2017
NovemberNov 153/2017
BGBl. I Nr. 153/2017, S. 4, Art. 3 Z 3
13. 11. 2017
01. 07. 2018

3. § 5 lautet:

§ 5. Wird der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gemäß § 2 gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt auch bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung gemäß § 2 oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß § 2 einvernehmlich beendet wird.“