24. Im § 243 Abs. 1 Z 4 ist der Punkt am Schluß der lit. c durch einen Strichpunkt zu ersetzen; als lit. d ist anzufügen:
„d)
für Ersatzzeiten nach § 227 Z 3 und § 228 Abs. 1 Z 5 das Wochengeld, auf das die Versicherte Anspruch hatte.“