Dokumentanzeige

PharmonG BGBl. I Nr. 142/2004, S. 16, Art. 2 Z 96
PensionsharmonisierungsG - 62. Novelle
PharmonG
BGBl. I Nr. 142/2004, S. 16, Art. 2 Z 96
15. 12. 2004
01. 01. 2004

96. § 607 Abs. 13 lautet:

„(13) Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (vorzeitige Knappschaftsalterspension bei langer Versicherungsdauer) nach Abs. 12 - mit Ausnahme der Voraussetzung des Fehlens einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit am Stichtag (§ 253b Abs. 1 Z 4) - in einem der in Abs. 12 vorletzter Satz genannten Kalenderjahre erfüllen, bleiben die für das jeweilige Kalenderjahr angeführten Steigerungspunkte gewahrt; die Rechtskraft bereits ergangener Entscheidungen steht dem nicht entgegen.“