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SBBG BGBl. I Nr. 113/2015, S. 7, Art. 2 Z 1
SozialbetrugsbekämpfungsG
SBBG
BGBl. I Nr. 113/2015, S. 7, Art. 2 Z 1
13. 08. 2015
01. 01. 2016

1. Dem § 11 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) Die Pflichtversicherung der im § 10 Abs. 1 bezeichneten Personen erlischt auch mit der rechtskräftigen Feststellung eines Scheinunternehmens,

1. 

wenn sie der Aufforderung zum persönlichen Erscheinen beim Versicherungsträger nach § 43 Abs. 4 nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen;

2. 

wenn sie nicht glaubhaft machen können, dass sie tatsächlich Arbeitsleistungen verrichtet haben.“