22. Nach Anlage 13 wird folgende Anlage 14 angefügt:
„Anlage 14
Datenverwendung bei der Risiko- und Auffälligkeitsanalyse
Folgende Daten können bei der Erstellung der Auswertungen nach § 42b Abs. 1 verwendet werden:
im Dienstgeberbereich: Stammdaten, Beitragskontodaten, GPLA-Daten, Prüfakte-Daten, Beitragsabrechnungsdaten, ÖNACE-Daten und Meldedaten;
im DienstnehmerInnenbereich: Stammdaten und Versicherungsdaten.“