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SRÄG 1978 BGBl. Nr. 684/1978, S. 4059, Art. I Z 33
Sozialrechts-ÄnderungsG 1978 - 33. Novelle
SRÄG 1978
BGBl. Nr. 684/1978, S. 4059, Art. I Z 33
29. 12. 1978
01. 01. 1979

33. a) Dem § 78 Abs. 3 ist folgender Satz anzufügen:

„Beiträge für die Weiterversicherung von Personen im Sinne des § 18 Abs. 2, auf die der Tatbestand des § 18 Abs. 1 erster und zweiter Satz zutrifft, sowie für die Selbstversicherung gemäß § 18, die nach dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Zeitraum liegt, für den sie gelten sollen, entrichtet werden, erhöhen sich bei einer Entrichtung ab dem dritten nachfolgenden Kalenderjahr in jedem Kalenderjahr um 8,5 v. H.“

b) Im § 78 Abs. 6 erster Satz ist der Ausdruck „des Wehrgesetzes“ durch den Ausdruck „des Wehrgesetzes 1978“ zu ersetzen.