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SRÄG 1978 BGBl. Nr. 684/1978, S. 4059, Art. V Z 19
Sozialrechts-ÄnderungsG 1978 - 33. Novelle
SRÄG 1978
BGBl. Nr. 684/1978, S. 4059, Art. V Z 19
29. 12. 1978
01. 01. 1979

19. a) § 449 Abs. 1 erster Satz hat zu lauten:

„Die Aufsichtsbehörden haben die Gebarung der Versicherungsträger (des Hauptverbandes) dahin zu überwachen, daß Gesetz und Satzung sowie die darauf beruhenden sonstigen Rechtsvorschriften beachtet werden.“

b) Im § 449 Abs. 2 zweiter Satz ist der Ausdruck „dem Bundesministerium“ durch den Ausdruck „dem Bundesminister“ zu ersetzen.

c) Im § 449 Abs. 3 vierter Satz ist der Ausdruck „des Bundesministeriums“ durch den Ausdruck „des Bundesministers“ zu ersetzen.

d) Im § 449 Abs. 4 zweiter Satz ist der Ausdruck „Das Bundesministerium“ durch den Ausdruck „Der Bundesminister“ und im dritten Satz der Ausdruck „das Bundesministerium“ durch den Ausdruck „der Bundesminister“ zu ersetzen.