47. Im § 222 Abs. 1 Z 1 wird der Strichpunkt am Ende der lit. c durch einen Beistrich ersetzt. Eine lit. d und e mit folgendem Wortlaut wird angefügt:
,,d)
die Gleitpension (§§ 253c, 270),
e)
die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (§§ 253d, 270);“