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SRÄG 2000 korr. BGBl. I Nr. 101/2000, Art. 3 Z 26
Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000, korrigierte Kundmachung, ersetzt BGBl I 92/2000
SRÄG 2000 korr.
BGBl. I Nr. 101/2000, Art. 3 Z 26
24. 08. 2000
01. 10. 2000

26. Dem § 141 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

„Ist die Erhöhung auf Grund der Anpassung mit dem Anpassungsfaktor niedriger als die Erhöhung der Verbraucherpreise nach § 147a Abs. 2, so ist die Erhöhung der Richtsätze auf Grund der Erhöhung der Verbraucherpreise nach § 147a Abs. 2 vorzunehmen.“