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SRÄG 2000 urspr. BGBl. I Nr. 92/2000, S. 937, Art. 1 Teil 1 Z 48
Sozialrechts-ÄnderungsG 2000 ursprünglich
SRÄG 2000 urspr.
BGBl. I Nr. 92/2000, S. 937, Art. 1 Teil 1 Z 48
11. 08. 2000
01. 10. 2000

48. Dem § 293 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

„Ist die Erhöhung auf Grund der Anpassung mit dem Anpassungsfaktor niedriger als die Erhöhung der Verbraucherpreise nach § 299a Abs. 2, so ist die Erhöhung der Richtsätze auf Grund der Erhöhung der Verbraucherpreise nach § 299a Abs. 2 vorzunehmen.“