Dokumentanzeige

SRÄG 2004 BGBl. I Nr. 105/2004, S. 1, Art. 1 Z 13
Sozialrechts-ÄnderungsG 2004
SRÄG 2004
BGBl. I Nr. 105/2004, S. 1, Art. 1 Z 13
09. 08. 2004
31. 12. 2003

13. Im § 609 Abs. 9 werden der zweite und der dritte Satz durch folgende Sätze ersetzt:

„Eine nach In-Kraft-Treten der Verordnung abgeschlossene Rahmenvereinbarung und deren Übernahme in die Gesamtverträge kann erst nach Außer-Kraft-Treten der Verordnung in Geltung treten. Für die Umsetzung der Einholung der chef- und kontrollärztlichen Bewilligung sowie der nachfolgenden Kontrolle nach § 350 Abs. 3 hat der Hauptverband gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern bis längstens 31. Dezember 2004 die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.“