12. In der Anlage 2 werden die Z 3.2.1 und 3.2.2 durch folgende Z 3.2 ersetzt:
„3.2
persönliche Dienstleistungen mit oder ohne Betriebsmittel für andere land(forst)wirtschaftliche Betriebe einschließlich der Tätigkeit als Betriebshelfer/in im Rahmen eines Maschinen- und Betriebshilferinges sowie als Holzakkordant/in“
§ 23 Abs. 1 Z 3