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SRÄG 2006 BGBl. I Nr. 131/2006, S. 1, Art. 1 Z 7a
Sozialrechts-ÄnderungsG 2006 - 66. Novelle
SRÄG 2006
BGBl. I Nr. 131/2006, S. 1, Art. 1 Z 7a
27. 07. 2006
01. 07. 2006

7a. Nach § 31a Abs. 4 wird folgender Abs. 4a eingefügt:

„(4a) Die Verwendung von Bestandteilen des ELSY durch Speichern und Auslesen von Daten der e-card zu Zwecken nach Abs. 4 Z 3 und 4 darf jeweils nur auf ausdrückliches Verlangen des Karteninhabers/der Karteninhaberin erfolgen. Es ist verboten, einen Anspruch des Karteninhabers/der Karteninhaberin von der Verwendung von Bestandteilen des ELSY zu Zwecken nach Abs. 4 Z 3 und 4 abhängig zu machen oder inhaltlich zu beeinflussen; Abs. 6 zweiter Satz ist anzuwenden.“