9. Im § 16 Abs. 1 wird der Punkt am Ende der lit. n durch einen Beistrich ersetzt und folgende neue lit. o und p angefügt:
„o)
des Bezuges von Rehabilitationsgeld,
p)
des Bezuges von Umschulungsgeld sowie während eines Verlustes des Anspruches auf Umschulungsgeld.“